Quarantäne bei symptomloser Corona-Infektion als krankheitsbedingte rechtliche Arbeitsunfähigkeit
Die Corona-Pandemie hat eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufgeworfen, die auch heute noch die Arbeitsgerichte beschäftigen. In einem kürzlich veröffentlichten Beitrag widmen sich Madlen Wolter zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2024, die eine dieser durch die Pandemie aufgeworfenen Rechtsfragen behandelten. Dabei wurde die Frage erörtert, ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG haben, wenn sie sich aufgrund einer symptomlosen SARS-CoV-2-Infektion in eine behördlich angeordnete Quarantäne begeben mussten, ohne jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Madlen Wolter beleuchten in ihrer Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen insbesondere das Vorliegen des Erfordernisses einer Monokausalität im Kontext der krankheitsbedingten rechtlichen Arbeitsunfähigkeit.
Madlen Wolter, Quarantäne bei symptomloser Corona-Infektion als krankheitsbedingte rechtliche Arbeitsunfähigkeit, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2024, 1688 - 1691.